Coaching Angebot
Dieses Angebot ist beendet.

Jobcoaching mit teilweiser Kostenerstattung
Tipp für ALG I und II Empfänger: Eine Kostenübernahme für ein Jobcoaching kann unter Umständen durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erfolgen (Ermessensleistung). Fragen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner nach einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget.